Analoge Fotografie als immaterielles Kulturerbe der UNESCO in Deutschland anerkannt

© Christian Klant

Auf Antrag des Deutschen Fotorats hat die Deutsche UNESCO-Kommission die analoge Fotografie offiziell als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Damit wird die jahrhundertealte Tradition der fotografischen Verfahren, die auf kamerabasierter Fotografie und lichtempfindlichen Materialien basieren, als schützenswertes kulturelles Erbe gewürdigt.


Eine bedeutende Anerkennung für die analoge Fotografie


Als analoge fotografische Verfahren werden Techniken bezeichnet, bei denen lichtempfindliche Materialien wie Film oder Fotopapier zur Aufnahme von Bildern genutzt werden. Im Gegensatz zur digitalen Fotografie entstehen die Bilder dabei chemisch-physikalisch, oft durch die anschließende Entwicklung in der Dunkelkammer. Seit der Erfindung der Fotografie im 19. Jahrhundert wurden eine Vielzahl analoger Techniken entwickelt, mit deren Hilfe Generationen von Fotograf:innen künstlerisch inspiriert wurden und wichtige dokumentarische Meisterwerke erstellt haben.

Mit der Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes unterstreicht die Deutsche UNESCO-Kommission die Bedeutung der analogen Fotografie als kulturelle Praxis. Die Entscheidung fiel nach einer intensiven Prüfung durch Expert:innen, die sowohl die historische als auch die gegenwärtige Relevanz dieses Mediums bewerteten.


Erhalt und Förderung des Kulturguts


Die Anerkennung als immaterielles Kulturerbe geht mit der Verpflichtung einher, das Wissen um die analoge Fotografie zu bewahren und weiterzugeben. Dies umfasst:

• Die Förderung von Bildungsangeboten zur analogen Fotografie in Schulen und Universitäten

• Die Unterstützung von Werkstätten, Laboren und Fotograf:innen, die sich dieser Technik widmen

• Die Dokumentation und Archivierung traditioneller fotografischer Prozesse


Die Aufnahme in das Kulturerbe-Register setzt ein starkes Zeichen für die Wertschätzung analoger Techniken in einer zunehmend digitalen Welt. Insbesondere in der Kunstszene und unter Liebhaber:innen klassischer Fotografie erlebt das analoge Verfahren seit einigen Jahren eine Renaissance. Im Fall der analogen Fotografie haben Claudia Determann vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Christian Klant (Deutscher Fotorat) und Thomas Gerwers (DGPh) die Initiative ergriffen.

Stimmen zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis


Christian Klant, Arbeitsgruppenleiter der AG Künstlerische Fotografie im Deutschen Fotorat:

„Die Anerkennung der Analogen Fotografie als immaterielles Kulturerbe der UNESCO ist ein wichtiger Schritt in der Bewahrung wertvollen Wissens und Könnens handwerklicher fotografischer Verfahren.“



Die Präsidentin der Kulturministerkonferenz und Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch erklärt: „Die Neuaufnahmen sind Ausdruck der lebendigen kulturellen Vielfalt und Kreativität in Deutschland.“



Christoph Wulf Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, unterstreicht: „Das Immaterielle Kulturerbe prägt unser Leben und unsere Gesellschaft. Es verbindet Generationen, schlägt Brücken zwischen ganz unterschiedlichen Menschen und stärkt das Miteinander.“


Blick in die Zukunft

Die Aufnahme der analogen Fotografie in das Kulturerbe-Register der UNESCO markiert nicht nur einen wichtigen Schritt zur Bewahrung historischer Techniken, sondern stärkt auch das Bewusstsein für handwerkliche und künstlerische Formen der Fotografie.

Mit dieser Entscheidung wird deutlich: Analoge Fotografie ist weit mehr als Nostalgie – sie ist ein lebendiges Kulturgut, das es wert ist, bewahrt und weiterentwickelt zu werden.


Der Deutsche Fotorat wird in einem ersten Schritt die Plattform für eine Vernetzung der bestehenden Initiativen zur Analogen Fotografie schaffen und sich darüber hinaus für die internationale Anerkennung der Analogen Fotografie einsetzen.


Ansprechpartner für das Thema im Deutschen Fotorat:

Christian Klant (christian.klant@deutscher-fotorat.de)

Text: Andreas Trampe
Bild: Christian Klant

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